Im Folgenden wollen wir Ihnen ein paar Grundlegende Informationen zur Grundsteuer zukommen lassen und Ihnen das weitere Vorgehen erläutern.
Grundsteuerreform: Das müssen Sie Wissen
- Weshalb die Grundsteuer reformiert wurde
- Was Eigentümer tun müssen
- Welche Unterlagen sind für die Erklärungen erforderlich?
- Wie ist das weiter vorgehen?
Weshalb die Grundsteuer reformiert wurde
Die Grundsteuer wird mit dem Grundstückswert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz berechnet. Vor der Reformation wurde der Grundsteuerwert über den Einheitswert berechnet. Dies führte bei gleichartigen Grundstücken zu unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Tatsache widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung, welches im Grundgesetz verankert ist. Folgerichtig wurde das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2018 für verfassungswidrig erklärt. Damit musste eine neue Berechnungsmethode her.
Das Ziel der Grundsteuerreform ist, dass ein Grundstück gleicher Lage und gleicher Größe auch der selben Grundsteuer zugrunde liegt.
Was Eigentümer tun müssen
Für das durchführen der Neubewertung benötigen die Finanzämter für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes. Die Erklärung muss in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 über Elster elektronisch eingereicht werden.
Welche Unterlagen sind für die Erklärung erforderlich?
Für jedes Objekt werden für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts insbesondere diese Angaben benötigt:
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens
- Eigentumsverhältnisse
- Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
- Fläche des Grundstücks
- ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes
- mehrere Gemeinden [ja/nein]
- Miteigentumsanteil [Zähler/Nenner]
- Nutzungsart
- Baudenkmal [ja/nein]
- ggf. Abbruchverpflichtung
Die hier genannten Daten können Sie im Kaufvertrag, im Grundbuchblatt, im Einheitswertbescheid, in der Flurkarte, im Grundsteuerbescheid und in der Teilungserklärung finden.
Wie ist das weiteres Vorgehen?
Sprechen bzw. schreiben Sie und gerne an, damit wir Ihnen bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen können. Annahmeschluss für Grundsteuererklärung ist der 15.09.2022.