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Gesellschafterdarlehen können nun auch unverzinslich gewährt werden!

5. Aug 2022 | Steuer News

Diese Aussage kann aus dem am 22.06.2022 verkündeten Vierten Corona-Steuerhilfegesetz geschlossen werden. Danach wird das bisher geltende Abzinsungsgebot bei längerfristigen und unverzinslichen Verbindlichkeiten aufgehoben. Die leidige Frage nach der Fremdüblichkeit sowie ein Abzinsungsrisiko i. H. v. 5,5% sind nunmehr obsolet. 

Bisher wurden unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten mit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit 5,5% abgezinst. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase entfällt dieses Abzinsungsgebot. 

Dies gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden. Für frühere Wirtschaftsjahre kann ein Antrag gestellt werden. 

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie unser Team, es steht Ihnen für jegliche Fragen gerne zur Verfügung. 

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von admin | Steuer News

Daniel Guilbert Steuerberater Taxes Property

Gründer der Taxes§Property Steuerberatung: Als Berufsträger und mit seiner langjährigen Berufserfahrung als Finanzbeamter, in der BigFour sowie in der Immobilienbranche ist Daniel Guilbert Experte im Bereich Tax Compliance, Steuergestaltung und Immobiliensteuerrecht.

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