Die Grundsteuer in Deutschland wurde neu geregelt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das bisherige System basierte auf jahrzehntealten Grundstückswerten und führte zu erheblichen Ungleichbehandlungen.
Seit dem 01.01.2025 gilt nun die neue Grundsteuer. Grundlage der Berechnung sind aktuelle Grundstücksdaten wie Lage, Grundstücksfläche, Nutzung und Gebäudedaten.
Für die Neubewertung mussten Eigentümer eine sogenannte Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Auf dieser Grundlage haben die Finanzämter neue Grundsteuerwertbescheide und Steuermessbescheide erstellt.
Der endgültige Grundsteuerbetrag ergibt sich aus drei Faktoren:
• Grundsteuerwert des Grundstücks
• gesetzliche Steuermesszahl
• Hebesatz der jeweiligen Gemeinde
Viele Eigentümer erhalten aktuell neue Grundsteuerbescheide oder werden von ihrer Gemeinde über die künftig zu zahlende Grundsteuer informiert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Bescheide häufig Fehler enthalten, zum Beispiel bei Flächenangaben, Grundstücksarten oder Nutzungsarten.
Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass die Grundsteuer dauerhaft zu hoch festgesetzt wird. Deshalb lohnt es sich, neue Bescheide prüfen zu lassen.
Als Steuerberater in Hamburg unterstützen wir Eigentümer bei der Prüfung von Grundsteuerbescheiden und beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Wenn Sie Fragen zur neuen Grundsteuer oder zu Ihrem Bescheid haben, sprechen Sie uns gern an. Wir prüfen Ihre Unterlagen und zeigen Ihnen, ob Handlungsbedarf besteht.