# Steuerberater Hamburg | Taxes & Property Kanzlei (taxesproperty.de) > Zukunft steuern. Persönlich beraten. Wir stehen Ihnen mit unserem erweiterten Beratungsportfolio als Teil der PKF Fasselt Partnerschaft zur Verfügung. ## Sitemap: - [Karriere bei Taxes & Property | Steuerkanzlei](https://taxesproperty.de/karriere) Arbeiten bei T§P Mitdenken. Mitgestalten. Mitwachsen. Bei T§P steht der Mensch im Mittelpunkt - nicht nur der Mandant, sondern auch jede einzelne Person im Team. Wir suchen Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen wollen, die Lust auf Weiterentwicklung haben und die Steuerberatung mit uns neu denken. Ob mit Erfahrung oder als Berufseinsteiger. Wir freuen uns auf Menschen, die mitgestalten wollen. Was uns ausmacht Wir suchen Menschen, die mehr wollen als nur einen sicheren Job. Bei uns findest du Aufgaben mit Sinn, Mandanten mit Anspruch und ein Team, das miteinander wächst. Offene Positionen Du willst einen modernen Kanzleialltag und ein Team, das zusammenhält. Dann melde dich bei uns, gern formlos oder direkt mit Unterlagen. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen. Vollzeit | Teilzeit | Hybrid möglich Zitat Daniel Guilbert „Bei uns wächst nicht nur die Kanzlei. Sondern auch jeder im Team.“ - [E-Rechnung Pflicht 2025 | Steuerberater Hamburg](https://taxesproperty.de/news-003-e-rechnung) E-Rechnungen werden Pflicht. Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten. Die elektronische Rechnung wird in Deutschland schrittweise verpflichtend. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz. Ziel ist es, Rechnungsprozesse zu digitalisieren, Betrug zu reduzieren und die steuerliche Prüfung zu vereinfachen. Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten. Eine E-Rechnung ist dabei nicht einfach eine PDF-Datei, sondern eine Rechnung in einem strukturierten Datensatzformat, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Die Umstellung betrifft vor allem Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B-Geschäfte). Klassische Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen verlieren schrittweise ihre Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet das: Die eigenen Prozesse sollten rechtzeitig überprüft und angepasst werden. Wichtig ist vor allem, dass eingesetzte Buchhaltungs- oder ERP-Systeme elektronische Rechnungen korrekt empfangen, lesen und archivieren können. Die Umstellung bietet gleichzeitig Vorteile. Digitale Rechnungen lassen sich automatisiert verarbeiten, reduzieren manuellen Aufwand und beschleunigen Buchhaltungs- und Zahlungsprozesse. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen: • ob ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen verarbeiten kann • wie eingehende Rechnungen künftig digital erfasst werden • ob interne Freigabe- und Prüfprozesse angepasst werden müssen Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann die Einführung der E-Rechnung nicht nur als gesetzliche Pflicht sehen, sondern auch als Chance, Buchhaltungs- und Rechnungsprozesse effizienter zu gestalten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung auf die E-Rechnungspflicht und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Anpassungen in Ihren Prozessen sinnvoll sind. - [Immobilie privat oder über GmbH kaufen?](https://taxesproperty.de/news-004-immobilie-privat-oder-ueber-gmbh-kaufen) Immobilie kaufen: GmbH oder privat? Diese Frage kommt in fast jedem Erstgespräch. Jemand kauft eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus, hat gehört dass man das über eine GmbH machen kann, und möchte wissen ob das Sinn ergibt. Die ehrliche Antwort lautet: Das hängt davon ab. Aber nicht von irgendwelchen Kleinigkeiten, sondern von Faktoren die man vor dem Kauf kennen muss. Wer die Strukturfrage nach dem notariellen Kaufvertrag stellt, hat den günstigsten Zeitpunkt bereits verpasst. Nicht weil nichts mehr möglich wäre, aber weil eine nachtägliche Übertragung einer privat gekauften Immobilie in eine GmbH in den meisten Fällen Grunderwerbsteuer auslöst. Das kostet -vorbehaltlich einer komplexen und nicht rechtsicheren Strukturierung- grundsätzlich in Hamburg 5,5 Prozent vom Verkehrswert. Bei einer Immobilie im einstelligen Millionenbereich ist das kein Pappenstiel. Was für die private Haltung spricht Wer eine Immobilie im Privatvermögen hält und sie nach zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Veräußerungsgewinn keine Einkommensteuer. Das ist ein erheblicher Vorteil, den die GmbH-Struktur nicht bieten kann. In der GmbH wird ein Verkaufsgewinn immer besteuert, mindestens mit Körperschaftsteuer und Soli. Das sind knapp 16 Prozent, bei Ausschüttung kommt die Kapitalertragsteuer obendrauf. Wer also eine Immobilie kauft, sie vermietet, und nach einigen Jahren mit Gewinn verkaufen möchte, sollte sehr genau rechnen bevor er sich für die GmbH entscheidet. Die Steuerfreiheit nach zehn Jahren im Privatvermögen ist ein Vorteil, den man nicht leichtfertig aufgeben sollte. Auch relevant: Bei der von vornherein selbstbewohnten Immobilie unterliegt der Veräußerungsgewinn grundsätzlich nicht der Einkommensteuer. Im Fall einer ursprünglich vermieteten und dann selbst bewohnten Immobilie, kann diese steuerfrei veräußert werden, wenn diese im Verkaufsjahr sowie in den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Davon muss nur in dem "mittleren" Jahr durchgängig die Wohnung selbst bewohnt wurden sein (3x-Silvester-Regel). Was für die GmbH-Struktur spricht Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung generiert und ein hohes persönliches Einkommen hat, zahlt auf diese Einkünfte im Privatvermögen seinen individuellen Einkommensteuersatz. Bei Spitzenverdienern sind das 42 oder 45 Prozent. In einer GmbH werden dieselben Einkünfte mit rund 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet. Solange das Geld in der GmbH verbleibt und nicht ausgeschüttet wird, ist dieser Unterschied erheblich. Das bedeutet: Wer eine Immobilie als langfristige Kapitalanlage hält, die Einkünfte thesauriert und das Vermögen in der Gesellschaft wachsen lassen möchte, profitiert von der niedrigeren Besteuerung in der GmbH. Besonders dann, wenn ein Portfolio aufgebaut werden soll und die Erträge in weitere Käufe reinvestiert werden. Dazu kommt die Haftungsfrage. Immobilien in einer GmbH sind vom Privatvermögen getrennt. Das kann bei größeren Portfolios oder bei der Aufnahme von Fremdkapital ein rele... - [Impressum | Taxes & Property Steuerberater](https://taxesproperty.de/impressum) Impressum Taxes § Property Angaben gemäß § 5 TMG Taxes & Property Daniel Guilbert Steuerberater, Dipl.-Finw. (StAk) Hauptstandort An der Alster 85 20099 Hamburg Zweigstelle Hinsiekweg 41 31061 Alfeld (Leine) Kontakt Telefon: 0151 54037243 E-Mail: kanzleimanagement@taxesproperty.de Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. 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